Finanzlexikon

Finanzlexikon

Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht kann im Rahmen der Leibrentenversicherung zum Tragen kommen. Zu dem Zeitpunkt des vereinbarten Rentenzahlungsbeginns kann der Versicherte beantragen, dass er statt der Rente eine Kapitalabfindung bekommt. Das Kapitalwahlrecht kann nur innerhalb vorgegebener Fristen ausgeübt werden, da die Versicherungen sich so davor schützen wollen, dass Kunden mit ungünstigen Gesundheitsverhältnissen von dem Wahlrecht Gebrauch machen.

Kontakt

Vielen Dank für Ihr Interesse. Bitte füllen Sie einfach das Formular aus. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Oder rufen Sie uns gern direkt an. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.