Finanzlexikon

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Abrufrente

Eine Abrufrente ist eine vorzeitig in Anspruch genommene Rente. Anders ausgedrückt handelt es sich dabei also um eine private Rentenversicherung, welche vor dem eigentlichen vertraglich vereinbarten Rentenbeginn ausgezahlt wird. Daraus folgt jedoch eine niedrigere Rente, da zum einen weniger Beiträge als geplant eingezahlt wurden und zum anderen die Rente länger ausgezahlt wird.

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